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netscape.1
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LICENSE
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1996-11-12
|
17KB
|
420 lines
DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER ╓FFNEN DER
VERPACKUNG ANERKENNEN SIE DEN NACHFOLGENDEN
VERTRAG UND ERKENNEN IHN ALS F▄R SIE
VERBINDLICH AN. WENN SIE NICHT S─MTLICHE DER
NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE
AUF "NICHT AKZEPTIEREN", UND DIE INSTALLATION DER
SOFTWARE WIRD NICHT FORTGESETZT. (IN DIESEM FALLE
K╓NNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN R▄CKERSTATTUNG
DES VOLLEN KAUFPREISES ZUM H─NDLER
ZUR▄CKBRINGEN, WO SIE ES ERWORBEN HABEN.)
NETSCAPE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG WEITERVERTRIEB
ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET
Dieser Vertrag besteht aus drei Teilen. Teil I
gilt, wenn Sie fⁿr die beiliegende Software
(die "Software") keine Lizenz erworben haben.
Teil II gilt, wenn Sie fⁿr die Software eine
Lizenz erworben haben. Teil III gilt bei
sΣmtlichen LizenzgewΣhrungen. Wenn Sie
zunΣchst eine Kopie der Software erworben
haben, ohne eine Lizenz zu kaufen, und Sie eine
Lizenz kaufen wollen, wenden Sie sich an Netscape
Communications Corporation ("Netscape") unter der
Internet-Adresse http://www.netscape.com.
GemΣ▀ diesem Vertrag verweist "Netscape"
fⁿr Einwohner Europas oder Afrikas auf Netscape
Communications Ireland Limited; fⁿr Einwohner
aller anderen LΣnder verweist "Netscape" auf
Netscape Communications Corporation.
TEIL I - GELTENDE BEDINGUNGEN, WENN DIE
LIZENZGEB▄HREN (NOCH) NICHT BEZAHLT WURDEN
(AUSSCHLIESSLICH F▄R EVALUIERUNGS-,
AUSBILDUNGS- UND GEMEINN▄TZIGE ZWECKE)
LIZENZGEW─HRUNG: Netscape gewΣhrt Ihnen eine
nicht-ausschlie▀liche Lizenz zur
unentgeltlichen Nutzung der Software, sofern Sie
(a) Student(in), Schⁿler(in), Mitarbeiter(in)
einer AusbildungsstΣtte (insbesondere K-12,
Hochschule oder UniversitΣt oder einer
gleichwertigen internationalen Institution oder
einer Bibliothek) oder Mitarbeiter(in) einer
religi÷sen Organisation oder Mitarbeiter(in)
einer Institution sind, die Netscapes steuerlichen
Voraussetzungen einer gemeinnⁿtzigen
Einrichtung erfⁿllt oder (b) Ihre Nutzung der
Software dem ausschlie▀lichen Zweck dient, zu
evaluieren, ob eine entgeltliche Lizenz zur
regulΣren Nutzung der Software erworben werden
soll. Die Evaluierung ist fⁿr
Wirtschaftsunternehmen auf neunzig (90) Tage
begrenzt; die Evaluierung durch andere Nutzer
unterliegt dieser Dreimonatsbegrenzung
nicht. Beh÷rden (mit Ausnahme von
÷ffentlichen Bibliotheken) gelten nicht als
AusbildungsstΣtten oder religi÷se oder
gemeinnⁿtzige Einrichtungen im Sinne dieses
Vertrages. Soweit Sie die Software unentgeltlich
nutzen, haben Sie kein Anrecht auf Dokumentation
im Hartkopienformat, Unterstⁿtzungsleistungen
oder telefonischen Support. Wenn Sie die
vorstehend genannten Kriterien erfⁿllen, sind
Sie berechtigt, die Software in der unter Teil III
"Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise zu
nutzen.
GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT: Da die Software
unentgeltlich fⁿr Evaluierungs-, Ausbildungs-
oder gemeinnⁿtzige Zwecke ⁿberlassen wird,
wird sie Ihnen auf "AS-IS"-Basis (wie vorliegend)
ohne jede GewΣhrleistung zur Verfⁿgung
gestellt. Keine GewΣhrleistung wird
insbesondere fⁿr die Sach- und
RechtsmΣngelfreiheit der Software, ihre Eignung
fⁿr einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte
Anwendung oder ihre WiederverkΣuflichkeit
ⁿbernommen. Sie benutzen die Software also auf
eigene Gefahr. Erweist sich die Software als
mangelhaft, gehen etwaige Service- oder
Reparaturkosten allein zu Ihren Lasten und nicht
zu den Lasten Netscapes oder deren
Lieferanten. Darⁿberhinaus wohnen den
Sicherheitsmechanismen, die Netscape in die
Software integriert hat, bestimmte
BeschrΣnkungen inne; Sie mⁿssen sich daher
vorab vergewissern, ob die Software Ihre
Anforderungen erfⁿllt. Dieser
GewΣhrleistungsverzicht stellt einen
wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. Die
Nutzung der Software ohne Entrichtung der
Lizenzgebⁿhren an Netscape ist untersagt,
au▀er gemΣ▀ den Bestimmungen in diesem
GewΣhrleistungsverzicht.
TEIL II - BESTIMMUNGEN, DIE F▄R DIE
ENTGELTLICHE LIZENZGEW─HRUNG GELTEN
LIZENZGEW─HRUNG: Gegen Zahlung der jeweils
anwendbaren Lizenzgebⁿhren gewΣhrt Netscape
Ihnen eine nicht-ausschlie▀liche Lizenz zur
Benutzung der Software und der begleitenden
Dokumentation (die "Dokumentation"), in der in
Teil III unter "Umfang der Nutzungsrechte"
beschriebenen Weise.
BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG: Netscape
gewΣhrleistet fⁿr einen Zeitraum von neunzig
(90) Tagen ab Datum des Erwerbs, da▀, wenn die
Software vorschriftsmΣ▀ig betrieben wird,
die Software im wesentlichen die in der
Dokumentation beschriebene FunktionalitΣt
erfⁿllt. Netscape gewΣhrleistet jedoch
nicht, da▀ die Software stets unterbrechungs-
bzw. fehlerfrei und sicher lΣuft. Weiterhin
wohnen den Sicherheitsmechanismen, die Netscape in
die Software integriert hat, bestimmte
BeschrΣnkungen inne; Sie mⁿssen sich selbst
vorab vergewissern, ob die Software Ihren
Anforderungen hinreichend genⁿgt. Netscape
gewΣhrleistet weiter, da▀ der
DatentrΣger, der die Software enthΣlt,
sofern von Netscape bereitgestellt, von Material-
und Verarbeitungsdefekten frei ist und fⁿr
einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab
Erwerbsdatum der Software so bleiben wird. Die
einzige Haftung Netscapes fⁿr eine Verletzung
der GewΣhrleistung ist, nach Netscapes eigenem
Ermessen: (i) den defekten DatentrΣger bzw. die
defekte Software zu ersetzen, oder (ii) Sie zu
beraten, wie Sie wesentlich dieselbe
FunktionalitΣt der Software wie der in der
Dokumentation beschriebenen Software mittels einem
Verfahren anders als jenem in der Dokumentation
ausgelegten erzielen k÷nnen, oder (iii) wenn
die obengennannten Abhilfema▀nahmen nicht
angewendet werden k÷nnen, Ihnen die fⁿr die
Software entrichteten Lizenzgebⁿhren
zurⁿckzuerstatten. Reparierte, korrigierte oder
ersetzte Software und Dokumentation werden von
dieser beschrΣnkten GewΣhrleistung
wΣhrend dem unter der GewΣhrleistung der
ursprⁿnglichen Software verbleibenden Zeitraum,
oder - sofern lΣnger, fⁿr drei▀ig (30)
Tage ab dem Datum (a) der Zulieferung der
reparierten bzw. ersetzten Software an Sie, oder
(b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Netscape
beraten wurden, wie Sie die Software betreiben
k÷nnen, um die in der Dokumentation
beschriebene FunktionalitΣt zu erzielen,
vertraglich geschⁿtzt.
Netscape ist hiernach nur dann
gewΣhrleistungspflichtig, wenn Sie Netscape
ⁿber Ihr Problem mit der Software wΣhrend
der anwendbaren GewΣhrleistungsfrist
unterrichten und den Nachweis ⁿber den
Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Netscape
wird sich angemessen um Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder sonstige Unterstⁿtzung
oder, in einzelnen FΣllen, Rⁿckerstattung
entsprechend der vorstehenden GewΣhrleistung
innerhalb von drei▀ig (30) Tagen nach Eingehen
einer entsprechenden Benachrichtigung bemⁿhen.
Wenn wΣhrend der GewΣhrleistungsfrist von
Ihnen ─nderungen an der Software vorgenommen
werden oder wenn der DatentrΣger Gegenstand
eines Unfalls oder Mi▀brauchs oder einer
unsachgemΣ▀en Benutzung ist, oder wenn Sie
die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen, endet
diese GewΣhrleistung unverzⁿglich und
automatisch. Sie gilt weiter nicht, wenn die
Software auf oder in Verbindung mit anderen als
unverΣnderten Versionen der Hardware und
Software-Programme, mit denen die Software
bestimmungsgemΣ▀ laut Dokumentation benutzt
werden soll, genutzt wird.
DIESE IST EINE BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG
UND STELLT DIE EINZIGE VON NETSCAPE ODER NETSCAPES
ZULIEFERERN GEMACHTE GEW─HRLEISTUNG
DAR. NETSCAPE BIETET KEINE ANDEREN
AUSDR▄CKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GEW─HRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER, ABER
NICHT BESCHR─NKT AUF DIE GEW─HRLEISTUNG DER
WIEDERVERK─UFLICHKEIT, DER EIGNUNG F▄R EINEN
BESTIMMTEN ZWECK ODER DES NICHT-VERSTOSSENS GEGEN
RECHTE DRITTER. SIE M╓GEN ANDERE GESETZLICHE
RECHTE HABEN. DER ZEITRAUM DER GESETZLICH
VORGESCHRIEBENEN GEW─HRLEISTUNGEN - LIEGEN
SOLCHE VOR - SOLL ALLERDINGS IM VOLLEN GESETZLICH
ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE OBENGENANNTE
GEW─HRLEISTUNGSFRIST BESCHR─NKT SEIN. WEITER
WERDEN IN KEINEM FALLE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE
GEW─HRLEISTUNGEN - LIEGEN SOLCHE VOR - ,
GELTEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER
GESETZGEBUNG VORGESCHRIEBEN, UNGEACHTET DEREN
AUSSCHLUSS IM VERTRAG. KEIN NETSCAPE-H─NDLER,
-VERTRETER ODER -MITARBEITER IST
BEVOLLM─CHTIGT, ─NDERUNGEN, ERWEITERUNGEN
ODER ZUS─TZE ZU DIESER BESCHR─NKTEN
GEW─HRLEISTUNG ZU VEREINBAREN.
TEIL III - BEDINGUNGEN, DIE F▄R ALLE
LIZENZGEW─HRUNGEN GELTEN
UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE
Sie dⁿrfen: _ die Software auf einem einzelnen
Computer nutzen; _ die Software auf einem Netzwerk
benutzen, vorausgesetzt jede Person, die Zugriff
auf die Software ⁿber das Netzwerk nimmt,
besitzt ein eigenes Lizenzrecht fⁿr die
Software; _ die Software auf einem anderen
Computer nutzen, solange pro Lizenz nur ein
VervielfΣltigungsstⁿck zur selben Zeit
benutzt wird; _ die Software fⁿr
Archivierungzwecke vervielfΣltigen, sofern jede
Kopie alle Schutzrechtsvermerke der
Originalversion enthΣlt; oder _ wenn Sie
Lizenzrechte fⁿr einen 10er-Pack oder einer
50er-Pack erworben haben, bis zu 10 bzw. 50
VervielfΣltigungsstⁿcke der Software (jedoch
nicht der Dokumentation) anfertigen, oder, wenn
Sie Lizenzen fⁿr mehrere
VervielfΣltigungsstⁿcke der Software gekauft
haben, die Anzahl der
VervielfΣltigungsstⁿcke (jedoch nicht der
Dokumentation), die die Versandliste bzw. die
Quittung als bezahlt anfⁿhrt, anfertigen,
vorausgesetzt jedes VervielfΣltigungsstⁿck
enthΣlt sΣmtliche Schutzrechtsvermerke der
Originalversion. Die auf der Quittung
aufgefⁿhrte Anzahl der
VervielfΣltigungsstⁿcke ist die h÷chste
Anzahl der VervielfΣltigungsstⁿcke, die
fⁿr alle Plattformen angefertigt werden
darf. ZusΣtzliche Kopien der Dokumentation
k÷nnen bei Netscape entgeltlich bezogen werden.
Sie dⁿrfen nicht:
_ die Nutzung der Software durch Dritte zulassen,
sofern nicht einer der vorstehend genannten
FΣlle vorliegt; _ die Mehrfachbenutzung der
Software gestatten; _ die Software verΣndern,
ⁿbersetzen, einem Reverse Engineering-
Verfahren unterziehen, dekompilieren,
disassemblieren (au▀er und nur in dem Ma▀,
da▀ ein anwendbares Gesetz solche
BeschrΣnkungen ausdrⁿcklich und spezifisch
verbietet) oder derivative, auf der Software
basierte Programme entwickeln; _ die Software
vervielfΣltigen, ausgenommen unter den
vorstehenden FΣllen; _ die Software vermieten,
verleihen, verleasen, ein Bⁿrgschaftinteresse
daran verleihen, oder anderweitig Rechte an der
Software ⁿbertragen; oder _
Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf der
Software entfernen.
INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle
geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der
Software verbleiben bei Netscape bzw. deren
Zulieferern. Die Software unterliegt dem Schutz
des Urheberrechts und entsprechender
internationaler ▄bereinkommen. Die
Inhaberschaft und die zugeh÷rigen Rechte an
Inhalten, auf die mittels der Software zugegriffen
wird, stehen dem jeweiligen Inhaltsanbieter zu und
sind rechtlich geschⁿtzt. Die im Rahmen dieses
Vertrages gewΣhrte Lizenz gewΣhrt Ihnen
keinerlei Rechte an solchen Inhalten.
BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin
aufgefⁿhrten BeschrΣnkungen zieht die
automatische Beendigung des Vertrages und der
darin gewΣhrten Lizenz nach sich. Nach
Beendigung mⁿssen alle
VervielfΣltigungsstⁿcke der Software und der
Dokumentation vernichtet werden.
EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch
zugrundeliegende Informationen oder Technologien
dⁿrfen im Wege des Downloadings oder
anderweitig (i) nach Kuba, in den Irak, nach
Libyen, nach Sudan, nach Nord-Korea, in den Iran,
nach Syrien oder in ein anderes Land, fⁿr das
ein US-Embargo besteht bzw. zu einem
Staatsangeh÷rigen oder Bewohner eines dieser
LΣnder; oder (ii) an eine Person, die auf der
Liste der "Specially Designated Nationals" des
US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial
Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht,
exportiert werden. Indem Sie die Software
herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die
vorstehende Verpflichtungen an und bezeugen,
da▀ Sie weder in einem solchem Land ansΣssig
sind, noch unter der Kontrolle eines solchen
stehen, noch Staatsangeh÷rige(r) oder
Bewohner(in) eines solchen Landes sind, noch auf
einer der genannten Listen stehen.
Wenn die lizenzierte Software au▀erdem als ein
nicht fⁿr den Export zugelassenes Produkt
gekennzeichnet ist (z.B. auf der Packung, in den
Medien oder im Rahmen des Installationsvorgangs),
gilt folgendes, es sei denn, Ihnen wurde vom
US-Au▀enministerium eine Ausnahme gewΣhrt:
AUSSER F▄R DEN EXPORT NACH KANADA ZUR
AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA DURCH
KANADISCHE STAATSB▄RGER(INNEN) D▄RFEN DIE
SOFTWARE UND JEGLICHE UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN
NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ZU EINER
AUSL─NDISCHEN K╓RPERSCHAFT ODER ZU EINER VON
IN DEN USA GELTENDEN STAATLICHEN BESTIMMUNGEN ALS
"AUSL─NDISCHE PERSON" DEFINIERTE
K╓RPERSCHAFT EXPORTIERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH
UND OHNE EINSCHR─NKUNG JEGLICHER PERSONEN, DIE
NICHT US-STAATSB▄RGER SIND ODER ST─NDIGEN
LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HABEN. INDEM SIE DIE
SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN, ANERKENNEN SIE
DIE VORHERGENANNTEN BESTIMMUNGEN UND BEZEUGEN
HIERMIT, DASS SIE KEINE "AUSL─NDISCHE PERSON"
SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN
PERSON STEHEN.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMST─NDEN UND
NACH KEINER RECHTSTHEORIE, KEINEM DELIKT, KEINEM
VERTRAG, ODER SONSTIGEN UMST─NDEN SIND NETSCAPE
BZW. DEREN ZULIEFERER ODER WIEDERVERK─UFER
IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGEN▄BER
HAFTBAR F▄R JEGLICHE INDIREKTEN, SONDER-,
ZUF─LLIGEN ODER FOLGESCH─DEN IRGENDWELCHER
ART, EINSCHLIESSLICH DER UND OHNE EINSCHR─NKUNG
VON SCH─DEN F▄R VERLUST GESCH─FTLICHEN
ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN
ODER -ST╓RUNG ODER ETWAIGER UND S─MTLICHER
GEWERBLICHEN SCH─DEN BZW. VERLUSTE ▄BER DEN
BETRAG HINAUS, DEN NETSCAPE VON IHNEN ALS
LIZENZGEB▄HR F▄R DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT,
SOGAR DANN, WENN NETSCAPE ▄BER DIE
M╓GLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT
WURDE, ODER F▄R JEGLICHE ANSPR▄CHE
IRGENDWELCHER DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
GILT NICHT F▄R DIE HAFTUNG F▄R DURCH
NACHL─SSIGKEIT SEITENS NETSCAPE VERURSACHTEN
TOD BZW. PERSONENSCHADEN, IN DEM MASS, DASS DIE
GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE EINSCHR─NKUNG
VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS
AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHR─NKUNG
ZUF─LLIGER ODER FOLGESCH─DEN NICHT;
DEMGEM─SS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE
EINSCHR─NKUNG IN IHREM FALLE U.U. NICHT ZU.
HOCH-RISIKO-AKTIVIT─TEN: Die Software kann
Fehler aufweisen und ist nicht fⁿr die
Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-
Kontrolleinrichtung in gefΣhrlicher Umgebung
entwickelt, hergestellt oder vorgesehen, die
absolut fehlerfreien Betrieb voraussetzt, wie etwa
der Betrieb von Nukleareinrichtungen,
Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssytemen,
Luftverkehrskontrolleeinrichtungen,
lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen,
in denen Fehler der Software unmittelbar Gefahren
fⁿr Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und
UmweltschΣden nach sich ziehen k÷nnen
("Hoch-Risiko-AktivitΣten"). Netscape und
deren Zulieferer verneinen ausdrⁿcklich die
Eignung der Software fⁿr derartige
Hoch-Risiko-AktivitΣten und ⁿbernehmen
fⁿr derartige Anwendung keinerlei
Verantwortung.
VERSCHIEDENES: Sofern der von Ihnen erworbenen
Software ein gedruckter oder in sonstiger Art von
Hartkopie vorliegender Endkundenlizenzvertrag
beilegt, deren Bestimmungen von diesem Vertrag
abweichen, unterliegt die Benutzung der Software
dem Hartkopie-Endkundenlizenzvertrag. Dieser
Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung
bezⁿglich der hierbei verliehenen Lizenz dar
und kann nur durch schriftliche Vereinbarung
beider Parteien geΣndert werden. DIE ANNAHME
IHRER BESTELLUNG ERFOLGT UNTER DER
AUSDR▄CKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE DIE HIERIN
ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UND NICHT DIE IN IHRER
BESTELLUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN BEFOLGEN.
Wird eine Bestimmung dieses Vertrages fⁿr
unwirksam gehalten, soll eine solche Bestimmung
nur soweit verΣndert werden, als n÷tig ist,
sie wirksam zu machen. Dieser Vertrag unterliegt
der Gesetzgebung von Kalifornien (USA) (es sei
denn, da▀ das jeweils geltende Recht anders
vorsieht). Die Geltendmachung der "United Nations
Convention of Contracts for the International Sale
of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist
ausdrⁿcklich ausgeschlossen.
US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Die Software ist ein
"commercial item" (eine gewerbliche Einheit)
gemΣ▀ der Definition dieses Ausdrucks in 48
C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), besteht aus "commercial
computer software" (gewerblicher
Computer-Software) und "commercial computer
software documentation" (Dokumentation zur
gewerblichen Computer- Software) gemΣ▀ der
Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im
Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48
C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995)
erwerben alle US-Regierungsendkunden die Software
nur gemΣ▀ den hierin angefⁿhrten Rechten.